§1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen zum Feriencamp können ausschließlich per Online-Buchung erfolgen und sind verbindlich. Zu jedem Kurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen, die durch die Online-Buchung die Teilnahme am Feriencamp verbindlich erklären. Wird die Teilnahme an einem Feriencamp trotz verbindlicher Buchung nicht wahrgenommen, so sind in jedem Fall die Kosten des Feriencamps zu bezahlen.
§2. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Gebühren sind bei Online-Buchung zu bezahlen. Wird ein Feriencamp erst innerhalb 14 Tage vor Beginn abgesagt, so ist in jedem Falle die volle Gebühr für einen fest gebuchten Platz fällig und zahlbar. Bei nicht eingegangenen Zahlungen behält sich der Veranstalter der Feriencamps (ATL Baby GmbH) vor, den Beginn so lange zu verzögern, bis der volle Zahlungseingang erfolgt ist.
Bei Zahlungsverzug ist ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EUR fällig.
§3. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen zum Feriencamp, die Kursgebühr zurückzuerstatten oder die fehlenden Tage nachzuholen. Bei nachgewiesener Krankheit (mit ärztlichem Attest) kann die entrichtete Gebühr für ein weiteres Feriencamp angerechnet werden. Diese Gutschrift hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
§4. Absage des Feriencamps durch den Veranstalter
Bei einer Absage des Feriencamps durch den Veranstalter (z. B. betriebliche Konflikte oder vorübergehende Schließung des Bades oder der Sportplätze) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr oder einen Schadensersatzanspruch.
§5. Versicherungsschutz und Haftung
Für die Teilnehmer am Feriencamp besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an anderen Teilnehmern und Einrichtungsgegenständen der Sportstätten vor Beginn und nach Ende des Feriencamps übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Haftung liegt bei den Teilnehmern bzw. für die Kinder übernehmen hier ausschließlich die Eltern die Haftung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die ein Teilnehmer vor oder nach Beginn des Feriencamps erleidet. Die Aufsichtspflicht der Übungsleiter begrenzt sich lediglich auf das für den jeweiligen Tag angesetzte Zeitfenster des Feriencamps. Vor Beginn und nach Ende des Zeitfensters übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung und Haftung für die Teilnehmer. Eine Aufsicht der Kinder vor Beginn und nach Ende des Feriencamps durch die Übungsleiter ist nicht möglich. Die Teilnehmer nutzen die Sportstätten außerhalb der Feriencamp-Zeiten auf eigene Gefahr.
§6. Einverständniserklärung und Gesundheit
Die Buchung des gilt als Einverständniserklärung für die Teilnahme aller Kinder unter 18 Jahren am Feriencamp, sowie als schriftliche Bestätigung, dass die Teilnehmer keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden, Ohren-/Augenbeschwerden oder ansteckende Infektionskrankheiten) haben und in gesundem Zustand das Feriencamp besuchen. Der Veranstalter gibt zu beachten, dass die Teilnehmer bei Antritt des jeweiligen Feriencamps sportgesund sind. Eine ärztliche Untersuchung vor Beginn des Feriencamps wird durch den Veranstalter nicht verlangt.
§7. Verhalten in den Sportstätten/Ausschluss aus dem Feriencamp
Den Weisungen des Veranstalters, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer notwendig sind, sind ausnahmslos Folge zu leisten. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die zutreffende Hausordnung der jeweiligen Sportstätte zu halten. Weisungen des Personals in den Sportstätten sind in jedem Falle Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht an die Weisungen der Übungsleiter halten, vom jeweiligen Feriencamp auszuschließen. Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, können Teilnehmer ebenso vom jeweiligen Feriencamp ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der entrichteten Gebühren erfolgt in beiden Fällen nicht. Die Teilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Unterrichtsstunde den Weisungen der Übungsleiter.
§8. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Schließung von Sportstätten oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Betreiber der Sportstätten sind ausgeschlossen.
§9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Esslingen.